Die Benennung von Arzneimitteln trägt immer wieder zur Verwirrung bei. So hat jedes Arzneimittel, das aus einem einzigen biologisch aktiven Wirkstoff besteht, in der Regel drei Namen:
- Den chemischen Namen des Wirkstoffs, z. B. C22H23ClN2O2. Glücklicherweise arbeiten mit dem chemischen Namen nur Wissenschaftler.
- Den internationalen Freinamen (generischer Name): Er entspricht häufig einer eingekürzten und von Zungenbrechern befreiten chemischen Substanzbezeichnung. Der Freiname geht dem Arzt oder Apotheker bereits leicht über die Lippen, im genannten Fall ist der Freiname des Antihistaminikums Loratadin frei erfunden.
- Den Handelsnamen: Unter dieser Bezeichnung wird das Arzneimittel von einem bestimmten Hersteller gekennzeichnet und vertrieben. Der Handelsname wird oft durch ein ® (registered trade mark) gekennzeichnet. In unserem Beispiel wären Lisino® oder Lorano® zwei bekannte Handelsnamen.
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