Dammriss (Dammruptur, Perinealriss): Einreißen des Damms während der Geburt. Ursache ist die Überdehnung des Damms durch den kindlichen Kopf bzw. dadurch, dass der Kopf sehr schnell nach unten gepresst wird und starken Druck auf den Damm ausübt. Der Dammriss ist die häufigste mütterliche Geburtsverletzung. Es werden drei Schweregrade unterschieden:
Dammriss ist nicht gleich Dammriss: Entscheidend ist, ob tiefer liegende Muskel- und Bindegewebsschichten mit eingerissen werden. Entsprechend unterscheidet der Arzt drei verschiedene Grade des Dammrisses.
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Um dem Dammriss vorzubeugen, setzen die Hebamme oder der Arzt beim Durchtreten des Kopfs einen speziellen Handgriff, den Dammschutz, ein: Dabei umfasst die rechte Hand den mütterlichen Damm, während die linke durch leichten Druck die Geschwindigkeit des durchtretenden, hochsteigenden Kopfs des Kindes reguliert.
Reicht dies nicht, und droht trotzdem ein Dammriss, so wird ein Dammschnitt (Episiotomie) durchgeführt: Dabei wird von der Scheide aus der Damm etwas eingeschnitten und unmittelbar nach der Geburt unter örtlicher Betäubung wieder genäht. Kritiker wenden allerdings ein, dass nicht jeder gefährdete Damm tatsächlich reißt, aber jeder Dammschnitt ebenfalls eine Verletzung des Beckenbodens darstellt, der heilen muss und öfter noch lange Zeit nach der Geburt Beschwerden bereitet. Aufgrund dieser Kritik werden Dammschnitte deshalb inzwischen seltener durchgeführt.
Ein Dammschnitt (Episiotomie) wird meistens vorsorglich durchgeführt, um einen unkontrollierten Dammriss zu verhindern. Manchmal ist er aber auch zwingend angezeigt, wenn das kindliche Köpfchen anders gar nicht aus dem Geburtskanal austreten kann. Der Dammschnitt darf in Deutschland nur vom Frauenarzt vorgenommen werden. Die häufigste gewählte Schnittführung ist die mediolaterale, die anderen werden seltener praktiziert.
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