Von Alkoholfahne bis Zittern

Hat der Kollege ein Alkoholproblem?

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Auf Dauer lässt sich ein Alkoholproblem nicht verstecken.

Alkoholprobleme sind weit verbreitet, manch einer trinkt sogar am Arbeitsplatz. Doch wie erkennt man einen problematischen Alkoholkonsum bei Kolleg*innen? Und was kann man tun, um zu helfen? Eine aktuelle Broschüre gibt Rat.

In Rasierwasser oder Parfüm gebadet …

Menschen mit einem problematischen Alkoholkonsum fangen unter Stress und Frust häufig an, auch am Arbeitsplatz zu trinken. Meist lässt sich das eine ganze Weile verbergen. Aber irgendwann mehren sich die Auffälligkeiten, die den Verdacht auf das Alkoholproblem lenken. Zu den typischen Hinweisen gehören beispielsweise:

  • Häufige Kurzfehlzeiten, starke Leistungsschwankungen, häufiges Entfernen vom Arbeitsplatz.
  • Unerledigte Aufgaben, die von anderen Kolleg*innen übernommen werden müssen.
  • Unregelmäßiger Arbeitsbeginn, überzogene Pausen, versteckter Alkohol am Arbeitsplatz.
  • Starke Stimmungsschwankungen, aggressives Verhalten bei Kritik, Leugnen eigener Fehler, Vermeidung von Gesprächen über Alkohol.
  • Vernachlässigung von Körperpflege und Kleidung, aufgedunsenes Gesicht, Zittern.
  • Häufige Schweißausbrüche, starke Müdigkeit, Konzentrationsschwächen.
  • Tarnung einer Alkoholfahne mit Mundspray, Pfefferminz oder starkem Parfüm/Rasierwasser.

Wie spricht man sowas an?

Doch was soll man tun, wenn man glaubt, dass eine Kolleg*in zu viel trinkt und ihr der problematischer Alkoholkonsum Auswirkungen auf die Arbeit hat? Zunächst einmal nicht wegsehen oder etwa beim Vertuschen helfen, heißt es in der Broschüre „Alkohol am Arbeitsplatz — nüchtern betrachtet“. Stattdessen lieber mal eine Zeitlang ganz genau hinschauen. Ein einmaliger Kater ist beispielsweise noch kein Beweis für ein Alkoholproblem. Kommt die Kolleg*in aber immer wieder verkatert ins Büro, ist es Zeit, dies anzusprechen.

Dabei werden 3 Schritte empfohlen:

  1. Vertrauen aufbauen. Unter 4 Augen das Gespräch suchen, die auffälligen Verhaltensweisen benennen und den Verdacht offen äußern. Wichtig dabei: Nicht von Gerüchten sprechen, sondern nur von den Dingen, die man wirklich selbst am Anderen wahrgenommen hat. Klar machen, dass sich der die Betroffene helfen lassen muss und Hilfsangebote nennen.
  2. Konsequenzen klarmachen. Auf jeden Fall ankündigen, welche Konsequenzen man zieht, wenn die Kolleg*in ihr Verhalten nicht ändert bzw. sich nicht helfen lässt. Das kann die Meldung bei der Vorgesetzten oder dem Betriebsrat sein oder der Umzug in ein anderes Büro.
  3. Kontakt halten und konsequent bleiben. Dazu immer wieder Gespräche anbieten oder nachfragen, wie es der Kolleg*in geht. Falls sich Dinge ändern, sind positive Rückmeldungen wichtig. Falls die Betroffene sich aber nicht an die Vereinbarungen hält, müssen die angekündigten Konsequenzen durchgezogen werden.

Kolleg*innen sind keine Suchthelfer

Aber Achtung: Suchtberatung und -therapie gehören in die Hände von Expert*innen. Tatkräftig unterstützen darf man als Laie jedoch bei der Suche nach professioneller Hilfe. Die gibt es z. B. bei Beratungsstellen für Suchtfragen, die im Internet unter den Stichworten psychosoziale Beratungsstelle, Suchtberatungs- oder Drogenberatungsstelle zu finden sind. Hilfreich ist für Betroffene auch die Broschüre „Alkohol am Arbeitsplatz — nüchtern betrachtet“, in der neben konkreten Tipps auch rechtliche Aspekte beleuchtet werden. Die Broschüre gibt es hier zum Herunterladen.

Quelle: „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI

Autor*innen

25.03.2021 | Dr. med. Sonja Kempinski