Wer unter Arthrose leidet, Schlafprobleme hat oder gegen Übergewicht kämpft, bekommt jetzt digitale Hilfe auf Kassenrezept: Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM hat mehrere Gesundheitsapps für gut befunden und in die Erstattung aufgenommen.
5 DiGAs stehen bereit
Ob Kalorien zählen, zur Fitness antreiben oder an Vorsorgetermine erinnern — Gesundheitsapps können auf vielen Gebieten hilfreich sein. Das hat auch dasBfArM erkannt und inzwischen mehrere Anwendungen geprüft und für gut befunden. Folgende fünf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es bei entsprechender Diagnose aktuell auf Kassenrezept.
- „somnio“ hilft bei der Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen, die keine organische (körperliche) Ursache haben. Inhalt sind die Empfehlungen aus der kognitiven Verhaltenstherapie wie beispielsweise die Optimierung von Schlafzeiten und der Umgang mit schlafhindernden Gedanken. Die Anwendung gibt es für den Computer und als App für Smartphones und Tablets. Ohne Rezept kostet sie 464,00 Euro, die vorgesehene Mindestanwendungsdauer beträgt 90 Tage. Wer möchte, kann auch einen (nicht erstattungsfähigen) Schlaftracker mit einbinden.
- „Vivira“ ist für Patient*innen mit unspezifischen Kreuz-, Hüft- und Knieschmerzen und/oder Arthrose gedacht. Die bewegungstherapeutische App bietet täglich 4 Übungen, die sich in Intensität und Komplexität individuell an die Nutzer*in anpassen. Außerdem bietet sie Bewegungstests und macht Fortschritte im Training sichtbar. Die Anwendungsdauer beträgt 90 Tage, die Kosten ohne Rezept belaufen sich auf 239,37 Euro.
- „zanadio“ ist eine App für stark Übergewichtige (Adipöse mit einem BMI > 30). Sie hilft, langfristig das Gewicht zu reduzieren. Sie soll mindestens 6 Monate angewendet werden. Die App wurde vom BfArM zunächst für 12 Monate zur Erprobung aufgenommen. Bewährt sie sich, soll sie dauerhaft gelistet bleiben. Sie kostet ohne Rezept 499,80.
Weitere vom BfArM gelistete DiGAs sind die App „Kalmeda“ für Menschen mit Tinnitus und die App „velibra“ für Patient*innen, die unter einer Angststörung oder einer Panikstörung leiden.
Wie kommt man dran?
Die Gesundheitsapps werden von der Ärzt*in verordnet. Wer seiner Krankenkasse einen Nachweis über die entsprechende Diagnose vorlegen kann, erhält die DiGA in der Regel auch ohne ärztliche Verordnung kostenfrei. In jedem Fall ist Rücksprache mit der Krankenkasse angebracht. Gelistet sind die aktuell zur Verfügung stehenden Apps auf im DiGA-Verzeichnis des BfArM.
Quelle: BfArM