Anbieter komplementärmedizinischer Leistungen

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Die Ausbildung von Heilpraktiker*innen ist bisher nicht gesetzlich geregelt.

Naturheilverfahren wurden bis vor 20 Jahren fast nur von Heilpraktikern angeboten. Inzwischen behandelt aber die Mehrzahl der Allgemeinmediziner und Kinderärzte ebenfalls naturheilkundlich. Jährlich erwerben in Deutschland über 2 500 Ärzte eine Zusatzbezeichnung im Bereich der Komplementärmedizin wie Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie oder Chirotherapie/Manuelle Medizin. Wenn sich diese Bezeichnungen auf dem Praxisschild finden, bürgt das für eine entsprechende, von den Ärztekammern zertifizierte Ausbildung.

Ärzte dürfen aber auch ohne diese Zusatzbezeichnungen Naturheilverfahren anwenden.

Bei den ~ 16 000 in Deutschland praktizierenden Heilpraktikern gibt es solche geschützten Bezeichnungen für einzelne Naturheilverfahren bisher nicht. Heilpraktiker erlernen ihren Beruf an privaten Schulen, die Dauer und Qualität der Ausbildung ist – da gesetzlich nicht geregelt – unterschiedlich. Lediglich eine vom Gesundheitsamt ausgerichtete Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Neben Heilpraktikern und Ärzten sind in Deutschland nur noch die Psychotherapeuten für die selbstständige Behandlung zugelassen. Einen Grenzfall bilden die Physiotherapeuten. Sie sind einerseits berechtigt, sich auch in schwierigen Methoden wie der Osteopathie weiterzubilden und prüfen zu lassen, andererseits dürfen sie diese aber nach aktueller Rechtslage nur auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers ausüben.

Neuerdings unterhalten auch einzelne Universitätskliniken komplementärmedizinisch arbeitende Ambulanzen, die insbesondere auf chronische Erkrankungen, Krebs und chronische Schmerzsyndrome spezialisiert sind (z. B. das Zentrum für naturheilkundliche Forschung an der Technischen Universität München).

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Autor*innen

Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am um 18:38 Uhr