Plazentalösung

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Besteht der Verdacht auf eine Plazentalösung, muss sofort der Rettungsdienst gerufen werden.

Vorzeitige Plazentalösung (Abruptio plazentae, Ablatio plazentae): Teilweise oder vollständige Ablösung des Mutterkuchens (Plazenta) von der Gebärmutterwand, bevor das Kind geboren ist. Häufig tritt sie bei Schwangeren auf, die über 30 Jahre alt sind, Bluthochdruck haben, die rauchen oder bei Myomen.

Weil sowohl Kind als auch Mutter bei einer vorzeitigen Plazentalösung erheblich Blut verlieren, gehört diese zu den geburtshilflichen Notfällen. Sie erfordert den sofortigen Kaiserschnitt.

  • Heftige, plötzlich einsetzende Schmerzen im Unterbauch
  • Dunkelrote Blutung aus der Scheide bei drei von vier Betroffenen
  • Brettharte, äußerst druckempfindliche Gebärmutter
  • Allgemeines Unwohlsein mit Angst, Schwindel, Atemnot
  • Schockzeichen
  • Vermehrte Blutungsneigung.

Die Ablösung selbst ist schmerzlos. Nach der Ablösung kommt es jedoch häufig zu wehenartigen, schmerzhaften Krämpfen in der Gebärmutter.

Beim Kind lassen sich starke Veränderungen der Kardiotokografie erkennen, der so genannte fetale Distress (fetal distress): Kleinere Ablösungen der Plazenta führen zu einem gleichbleibenden, schnellen Puls. Bei größeren Ablösungen ist der Puls dauerhaft erniedrigt. Schlimmstenfalls sind keine kindlichen Herztöne mehr nachweisbar.

Sofort den Notarzt rufen, wenn die Beschwerden zu einer Plazentalösung passen. Bis zum Eintreffen des Notarztes hinlegen.

Vorzeitige Plazentalösung. Oben: Akut lebensgefährlich für das Kind sind großflächige oder randständige Ablösungen des Mutterkuchens (Abruptio plazentae marginalis oder totalis), bei der das Blut frei abfließen kann. Unten: Es gibt aber auch zentrale Ablösungen, bei denen der noch intakte Rand des Mutterkuchens die Blutung abdichtet. Hierbei verliert die Mutter kein oder nur wenig Blut über die Scheide.
Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Löst sich der Mutterkuchen, die Versorgungszentrale für das ungeborene Kind, schneidet dies die Versorgung des Fetus immer mehr ab. Ist mehr als die Hälfte des Mutterkuchens abgelöst, kann das Kind in der Gebärmutter nicht überleben.

Verliert die Mutter viel Blut, führt dies bei ihr unter Umständen zum Schock mit den zugehörigen Symptomen wie Blutdruckabfall, Pulsanstieg, Kaltschweiß und Bewusstlosigkeit. Der Blutverlust hängt von der Größe der abgelösten Fläche ab, mehr aber noch von seiner Lage.

In mehr als der Hälfte der Fälle bleibt die Ursache der vorzeitigen Plazentalösung unklar. Bei drei von zehn Betroffenen ist eine Präeklampsie die Mitursache. Die damit zusammenhängenden Gefäßschäden verändern möglicherweise die Haftfläche des Mutterkuchens. Einem von zehn Fällen liegt ein Sturz auf den Bauch oder ein Verkehrsunfall zugrunde. Auch innerliche Veränderungen, z. B. eine zu kurze Nabelschnur oder mehrfache Nabelschnurumschlingung mit Zug am Mutterkuchen führen zu einer Plazentalösung. Selten sind Dauerkontraktionen der Gebärmutter, z. B. durch Überdosierung von Wehenmitteln, der Grund für die Plazentalösung.

Nach der notfallmäßigen Klinikeinweisung hängt die Behandlung vor allem vom Zustand des Kindes ab. Darüber gibt die Kardiotokografie Auskunft.

Dem kurzen Abtasten des Bauchs folgt ein Ultraschall. Eine vaginale Untersuchung darf nur durchgeführt werden, wenn der Operationssaal für einen Kaiserschnitt bereitsteht.

Der Mutter wird Blut für Laboruntersuchungen abgenommen. Sie erhält außerdem mehrere venöse Zugänge, um über die Gabe von Blutkonserven oder Blutersatzstoffen den Kreislauf schnell stabilisieren zu können. Puls, Blutdruck, Flüssigkeitszufuhr und Urinausscheidung werden dabei ständig überwacht.

Bei lebendem und überlebensfähigem Kind oder bei einer Gefährdung der Mutter wird sofort ein Kaiserschnitt durchgeführt.

Ist der Fetus bereits tot oder noch nicht weit genug entwickelt, um außerhalb der Gebärmutter überleben zu können, wird normalerweise eine vaginale Geburt angestrebt.

Autor*innen

Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am um 13:02 Uhr