Röteln (Rubella, Rubeola): Für Kinder harmlose Infektionskrankheit, die vom Röteln-Virus (Rubellavirus) verursacht wird und durch Hautausschlag, Fieber und Lymphknotenschwellung gekennzeichnet ist.
Röteln sind durch die für alle Kinder empfohlenen Impfungen selten geworden.
Die Beschwerden bei Röteln sind oft leicht und der Hautausschlag diskret und undramatisch.
Kinder:
- Erkältungsähnliche Allgemeinbeschwerden, z. B. Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, leichtes Fieber
- Evtl. geschwollene Lymphknoten
- In 50 % der Fälle hellroter, fleckiger Ausschlag, anfangs (wie bei den Masern) hinter dem Ohr.
Jugendliche und Erwachsene:
- Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit
- Leichte Entzündung der Bindehaut und der Augenlider
- Verstopfte oder "laufende" Nase
- Geschwollene (bohnengroße) Lymphknoten am ganzen Körper
- Geschwollene und schmerzhafte Gelenke bei jungen Frauen.
Inkubationszeit. 14–21 Tage.
Zeitraum der Ansteckung. 1 Woche vor Auftreten bis 5 Tage nach Erscheinen des Hautausschlages.
Am nächsten Tag, wenn
- Sie bei Ihrem Kind Röteln vermuten.
Heute noch, wenn
- Ihr Kind mit Röteln zusätzlich über Beschwerden wie Ohrenschmerzen klagt.
Sofort, wenn
- Ihr Kind starke Kopfschmerzen, einen steifen Nacken oder Krämpfe bekommt und apathisch wirkt; diese Symptome deuten auf eine Hirnhautentzündung hin.
Krankheitsentstehung und Übertragung
Röteln-Viren werden durch das Rubellavirus ausgelöst und verbreiten sich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Die virenhaltigen Speicheltröpfchen des Erkrankten werden beim Husten, Niesen oder Sprechen in die Luft weitergegeben und dringen in die Schleimhaut der oberen Atemwege ein.
Auch durch den direkten Kontakt mit dem Speichel beim Händeschütteln, Küssen oder bei der Benutzung desselben Essbestecks oder Geschirrs besteht die Gefahr, dass sich der Gesunde ansteckt.
Bei kleinen Kindern, die bereits im Mutterleib von ihrer Mutter angesteckt wurden, besteht bis zu einem Jahr die Gefahr, dass sie das Virus über den Urin oder das Nasen- und Rachensekret verbreiten.
Verlauf
Bevor die ersten Symptome auftreten, bemerkt der Patient oft nichts von seiner Ansteckung.
Röteln zeigen sich zunächst als geringfügige erkältungsähnliche Allgemeinbeschwerden, mit Abgeschlagenheit und leichtem Fieber. Im Anschluss an eine auffällige Rötung des Gesichts entwickelt sich bei 50 % der Kinder ein charakteristischer Hautausschlag – ähnlich dem bei Masern – hinter den Ohren. Der Ausschlag besteht aus hellroten Flecken, die leicht erhaben sind. Im Gegensatz zu den Masern sind die Röteln-Flecken kleiner und laufen nicht zusammen.
Komplikationen
Komplikationen sind sehr selten und verlaufen in aller Regel gutartig.
Gelenkbeschwerden: Entzündliche Gelenkerkrankungen (Arthritiden) sind äußerst selten, wenn treten sie im Erwachsenenalter auf.
Gehirnentzündung (Enzephalitis): Sehr selten verursachen Röteln eine Entzündung des Gehirns mit Kopf- und Nackenschmerzen, mit Sehstörungen, Erbrechen, Lähmungen sowie Empfindungsstörungen. Dauerschäden gibt es jedoch nicht.
Röteln-Embryopathie: In der Schwangerschaft sind Röteln allerdings eine ernste Bedrohung: Die Viren gelangen vor allem in der Frühschwangerschaft über den Mutterkuchen in den kindlichen Blutstrom. Schwere kindliche Schäden mit geistiger Behinderung, Schwerhörigkeit oder Taubheit, Sehbehinderung und/oder Herzfehlern sind die Folgen (Röteln-Embryopathie). Immer noch werden hierzulande 50–100 Babys jährlich mit teilweise schweren angeborenen Schäden infolge einer Röteln-Infektion geboren. Wird das Ungeborene im ersten Schwangerschaftsdrittel infiziert, droht in 90 % der Fälle eine Fehlbildung. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel kann immer noch jedes 4. Ungeborene angesteckt werden. Erst in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft reduziert sich die Gefahr von Missbildungen deutlich. Oft weiß die Schwangere gar nichts von ihrer Infektion, da die typischen Krankheitszeichen (wie etwa der Ausschlag) fehlen.
Häufig wird die Infektion mit Röteln-Viren gar nicht bemerkt.
Wird sie bemerkt, ist sie für den Kinderarzt schwierig zu erkennen, denn andere virale Erkrankungen wie Masern, Scharlach, Ringelröteln oder ein allergischer Hautausschlag rufen ähnliche Krankheitsbilder hervor.
Eine labormedizinische Untersuchung muss deshalb meist die Diagnose sichern.
Blutbild. Typischerweise zeigt das Blutbild bei Röteln eine Leukopenie, das heißt eine gegenüber der Norm verminderte Anzahl an weißen Blutkörperchen (Leukozyten) im Blut. Außerdem lassen sich im Blut Röteln-spezifische Antikörper nachweisen oder direkt die Erbsubstanz (RNA) der Viren.
Erregernachweis. Auch in Speichelproben aus dem Nasen-Rachen-Raum oder aus der Zahntasche lässt sich 3 Tage nach Symptombeginn das Virus nachweisen.
Es gibt keine wirksame Therapie gegen das Virus. Da die Röteln meist einen milden Verlauf haben, besteht die Behandlung aus der Linderung der Symptome.
Pränatale Diagnostik. Während der Schwangerschaft können Röteln zu einer Fehlgeburt oder zu schweren Schädigungen des Ungeborenen führen. Besteht bei Schwangeren der Verdacht auf eine Infektion, ist eine Blutuntersuchung besonders wichtig. Nur so kann der Arzt die Diagnose eindeutig stellen.
Was Sie als Eltern tun können
Röteln sind fast immer harmlos, Bettruhe nur bei Bedarf.
Isolation. Kinder, die eine akute Röteln-Infektion haben oder bei denen der Verdacht besteht, sollten von Schwangeren getrennt werden und deshalb nicht in den Kindergarten, in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen.
Prävention
Impfung. Die einzig wirksame vorbeugende Maßnahme gegen Röteln ist die zweimalige Schutzimpfung. Die Impfung erfolgt in zwei Schritten: Gegen Ende des 1. Lebensjahres erfolgt eine 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Mindestens 4 Wochen später, also zu Beginn des 2. Lebensjahres, folgt die Zweitimpfung, die als 4-fach-Impfung (MMRV) zusätzlich auch einen Impfstoff gegen Windpocken enthält. Die zweimalige Schutzimpfung gewährt lebenslange Immunität.
Durch die Impfung wird nicht nur das geimpfte Kind geschützt, sondern vor allem die noch ungeborenen Kinder. Achten Sie darauf, dass Ihre Tochter bis zur Pubertät einen ausreichenden Schutz hat – entweder durch eine selbst durchgemachte Erkrankung oder durch eine zweimalige Impfung. Frauen, die sich nicht sicher sind, ob sie in ihrer Kindheit geimpft wurden, lassen den Schutz beispielsweise durch eine Blutuntersuchung nachweisen.
Impfung während der Schwangerschaft. Zu den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gehört auch die Bestimmung des Röteln-Titers im Blut. Dieser sollte mindestens einen Wert von 1:32 haben (d. h. noch bei 32-facher Verdünnung einen Schutz gegen die Erkrankung gewährleisten, 1:16 oder 1:8 bedeutet einen noch besseren Schutz, 1:64 wäre nicht mehr ausreichend). Da die Impfung nicht während der Schwangerschaft nachgeholt werden darf, wird empfohlen, dass zwischen der Impfung und einer (geplanten) Schwangerschaft ein zeitlicher Abstand von 1 Monat liegt. Lässt sich eine Schwangere aus Versehen impfen, ist dennoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen kein Schwangerschaftsabbruch notwendig.